Mit allen fünf Formen der betrieblichen Altersversorgung können Sie Steuern und Sozialabgaben sparen. Dabei wird unterschieden, ob Sie oder Ihre Beschäftigten die Beiträge für die Rente finanzieren.
Finanzieren Sie die Betriebsrente Ihrer Mitarbeiter ganz oder teilweise, gelten die Einzahlungen als Betriebsausgaben. Sie schmälern also den Gewinn und damit Ihre Steuern.
Sie sparen außerdem bei der Direktversicherung, Pensionskasse, Pensionsfonds oder Unterstützungs-Kasse bei den Sozialabgaben. Arbeitgeber können Ihre Beiträge zur betrieblichen Altersversorgung steuerfrei in die Unterstützungs-Kasse einzahlen.
Für Arbeitnehmer ist ein Anlagebetrag von bis zu 4 Prozent der Beitrags-Bemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung (BBG-GRV) bei der Direktversicherung, Pensionskasse oder dem Pensionsfonds lohnsteuerfrei.
Des Weiteren sind die Beiträge zu Direktversicherung, Pensionskasse, Pensionsfonds, Unterstützungs-Kasse oder Direktzusage bis zu 4 Prozent der BBG-GRV auch sozialversicherungsfrei.