Am 11. September 2019 tritt die sogenannte "Zweite Phase" der Umsetzung der "Zweiten EU-Zahlungsdiensterichtlinie (PSD2)" in Kraft. Ziel ist es, gemeinsame Standards für die Sicherheit elektronischer Zahlungen festzulegen und den Verbraucherschutz im Europäischen Wirtschaftsraum zu verbessern. Dadurch werden Online-Banking, VR BankingApp und Online-Kreditkarteneinkauf noch sicherer.
In Zukunft werden Sie bei der Anmeldung zum Online-Banking mindestens alle 90 Tage aufgefordert, sich mit VR NetKey oder Ihrer PIN und TAN zu legitimieren. Dies gilt auch für Zahlungen und die Suche nach Kontobewegungsinformationen. Sie müssen die TAN mithilfe des TAN-Generators und der VR-SecureGo-Karte oder -Anwendung in Ihrem Telefon generieren