Banken und Sparkassen dürfen Ihren Kunden beim Online-Banking den Versand der Transaktionsnummer (TAN) per SMS extra berechnen, wenn die Nummer auch tatsächlich für einen Zahlungsauftrag eingesetzt wird. Dies entschied der Bundesgerichtshofs (BGH) in einem Urteil am Dienstag, den 25. Juli 2017.
Alles über das Urteil des BGHs und wie die einzelnen TAN-Verfahren überhaupt funktionieren finden Sie in dem folgenden Artikel.
TAN per SMS darf extra kosten
Artikel aus der Sächsischen Zeitung (von Anja Semmelroch)
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