Unsere Organe und Gremien

Vorstand, Aufsichtsrat und Mitgliederversammlung

Seit der Gründung gestalten die Menschen aus der Region die Geschicke unserer Bank aktiv mit. Erfahren Sie mehr über die Organe und Gremien Ihrer Volksbank Löbau-Zittau eG und die Menschen darin.

Vorstand

Wir führen zum Erfolg

Der Vorstand Ihrer Volksbank Löbau-Zittau eG besteht aus 2 Mitgliedern, die vom Aufsichtsrat bestellt wurden. Sie leiten die Bank eigenverantwortlich, vertreten sie nach außen und führen die Geschäfte. Der Vorstand ist dem Aufsichtsrat und den Mitgliedern der Bank zur Rechenschaft verpflichtet.

Mitglieder des Vorstandes

Aufsichtsrat

Wir kontrollieren den Erfolg

Der Aufsichtsrat wird von der Mitgliederversammlung gewählt. Er überwacht die Geschäftsführung des Vorstandes und kontrolliert die Geschäftsergebnisse. Der Aufsichtsrat prüft zudem den Jahresabschluss und berichtet einmal jährlich in der Mitgliederversammlung über diese Prüfung.

Mitglieder des Aufsichtsrates der Volksbank Löbau-Zittau eG

Mitgliederversammlung

Regionalität

Als Genossenschaftsbank setzen wir auf Regionalität. Wir sind dort zu Hause, wo auch Sie zu Hause sind. Deshalb kennen wir unsere Mitglieder ganz genau und können sie konsequent fördern. Gleichzeitig stärken wir damit unsere gemeinsame Region. Das ist das einfachste Prinzip unseres genossenschaftlichen Geschäftsmodells.

Jedes Mitglied hat das Recht, nach Maßgabe des Genossenschaftsgesetzes un der Satzung die Leistungen der Genossenschaft in Anspruch zu nehmen und an der Gestaltung der Genossenschaft mitzuwirken. Es hat insbesondere das Recht, an der Wahl zur Vertreterversammlung teilzunehmen und sich im Rahmen der Vorschriften dieser Satzung um das Vertreteramt zu bewerben.

Die Rechte der Mitglieder in den Angelegenheiten der Genossenschaft werden von Vertretern der Mitglieder in der Vertreterversammlung ausgeübt, solange die Mitgliederzahl 3.000 übersteigt.

Die Vertreterversammlung besteht aus den gewählten Vertretern. Die Wahl der Vertreter und Ersatzvertreter findet satzungsgemäß alle vier Jahre statt. Für je 30 Mitglieder sind nach gültiger Wahlordnung ein Vertreter und unter Festlegung der Reihenfolge des Nachrückens mindestens fünf Ersatzvertreter zu wählen.

Gemeinsam mehr erreichen

"Was einer alleine nicht schafft, das erreichen viele gemeinsam." Das ist das grundlegende Prinzip jeder Genossenschaft. Zusammenarbeit und solidarisches Handeln sind die Basis für gemeinsamen Erfolg. Werden Sie Mitglied bei Ihrer Volksbank Löbau-Zittau eG und bringen Sie sich aktiv ein.

Weitere Informationen zur Mitgliedschaft erhalten Sie von Ihrem Berater.

Berthold, Jürgen Vorsitzender
Döcke, Matthias Stellvertretender Vorsitzender
   
Masur, Ines Mitglied
Mengel, Torsten Mitglied
Loschke, Tobias Mitglied
Mittag, Hans-Jörg Mitglied
   

Vertreterversammlung

Gleiches Stimmrecht für alle Mitglieder

Bei Genossenschaften mit mehr als 1.500 Mitgliedern kann die Satzung bestimmen, dass die Mitglieder ihre Rechte in einer Vertreterversammlung wahrnehmen. Hierzu wählen die Mitglieder aus ihrer Mitte eine bestimmte Zahl von Personen, die ihre Interessen in der Vertreterversammlung vertreten. Bei der Vertreterwahl haben alle Mitglieder eine Stimme – unabhängig von der Anzahl der Geschäftsanteile. Die Vertreter werden grundsätzlich für vier Jahre gewählt.

Aufgaben der Vertreterversammlung

Vorstand und Aufsichtsrat legen vor der Vertreterversammlung Rechenschaft über ihre Tätigkeit ab. Die Vertreterversammlung stellt den Jahresabschluss fest und beschließt, wie der Jahresüberschuss verwendet werden soll. Außerdem entscheidet sie über die Entlastung des Aufsichtsrates und des Vorstandes. Der Aufsichtsrat wird aus ihrer Mitte gewählt.