Alle vier Jahre wählen unsere Mitglieder ihre Vertreter für die Vertreterversammlung. Die Vertreterversammlung genehmigt zum Beispiel den Jahresabschluss, entscheidet darüber, wie der Gewinn verwendet wird und bestimmt die Besetzung der Kontrollgremien. Dabei gilt das genossenschaftliche Prinzip: ein Mitglied, eine Stimme - unabhängig davon, wie viele Geschäftsanteile es besitzt.
Ihre Stimme zählt!
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Ablauf der Wahl
Wählen Sie die Vertreter Ihres Vertrauens, die in den kommenden vier Jahren in der Vertreterversammlung - dem wichtigsten Gremium unserer Genossenschaft - die Interessen der Mitglieder wahrnehmen.
Bekanntmachung zur Wahl
Die 4-jährige Amtsperiode der bisher gewählten Vertreter endete mit der Vertreterversammlung im Juni 2026. Von den Mitgliedern unserer Genossenschaft kann in die vom Wahlausschuss aufgestellte Wahlliste zur neuen Vertreterversammlung sowie die Wahlordnung ab dem 21. September 2026 für die Dauer von vier Wochen in der Hauptstelle Ebersbach-Neugersdorf, den Hauptfilialen Löbau und Zittau sowie in allen Filialen während der Geschäftszeit Einsicht genommen werden. Diese Wahlliste enthält die Kandidaten für die Wahl zu unserer neuen Vertreterversammlung. Weitere Listen können von den Mitgliedern gemäß § 4 der Wahlordnung innerhalb von zwei Wochen nach Bekanntmachung - spätestens bis 2. Oktober 2026 - bei uns eingereicht werden. Diese Listen müssen 218 wählbare Vertreter und mindestens 5 wählbare Ersatzvertreter enthalten und von mindestens 150 Mitgliedern unserer Bank unterzeichnet sein (§ 3 Abs. 1 der Wahlordnung). Ein Mitglied kann nur auf einer Liste kandidieren.
Ebersbach-Neugersdorf, 19. September 2026
Volksbank Löbau-Zittau eG
Jürgen Berthold
Vorsitzender des Wahlausschusses