UmgebindeDarlehen

Unterstützen Sie unsere schöne Region

Die Volksbank Löbau-Zittau eG unterstützt aktiv den Erhalt der Oberlausitzer Umgebindelandschaft.

Als regional ansässige Genossenschaftsbank sehen wir hier unsere Aufgabe und bieten eine attraktive Möglichkeit zum Erwerb bzw. zur Wertsteigerung von Umgebindehäusern.

Häufige Fragen

Wie finde ich die richtige Immobilie?

Haus oder Wohnung
Die Entscheidung zwischen einem Haus oder einer Wohnung hängt vor allem von Ihrer persönlichen Lebenssituation ab. Ein Haus gewährt mehr Freiraum, bringt aber auch eine Menge Arbeit mit sich. Der Pflegeaufwand für eine Wohnung ist zwar geringer als für ein Haus, doch dafür müssen Sie sich in der Regel mit einer Eigentümergemeinschaft arrangieren.

Stadt oder Land
Familie und Beruf haben meist Einfluss auf die Entscheidung darüber, ob Sie lieber in der Stadt oder auf dem Land wohnen möchten.

Neubau oder gebrauchte Immobilie
Gebrauchte Immobilien sind zwar oft preisgünstiger als Neubauten, doch sind hier häufig noch Modernisierungsmaßnahmen notwendig. Vor dem Kauf überprüft am besten ein Experte die Bausubstanz auf versteckte Mängel. Lassen Sie sich zudem bei dem Kauf einer gebrauchten Immobilie Protokolle der Eigentümerversammlungen und Handwerkerrechnungen der vergangenen Jahre zeigen, um den Zustand der Immobilie besser bewerten zu können.

Worauf muss ich beim Kauf einer Immobilie achten?

Bevor Sie einen Kaufvertrag unterzeichnen, sollten Sie folgende Unterlagen prüfen:

  • Grundbuch: Gibt es Wege- oder Vorverkaufsrechte, ausstehende Erschließungskosten?
  • Baulastenverzeichnis: Wie ist die Bebaubarkeit des Grundstücks?
  • Liegenschaftskataster: Wie sind die Grundstücksgrenzen?
  • Altlastenverzeichnis: Ist das Grundstück belastet, zum Beispiel durch Bodengifte?

Ein Notar unterstützt Sie zudem bei der rechtlichen Abwicklung Ihres Kaufvertrags. Er überprüft die Einträge im Grundbuch und bereitet den Kaufvertrag vor. Lassen Sie diesen vor Unterschrift von einem Anwalt prüfen, damit eventuell vor der Übergabe der Immobilie zu beseitigende Mängel festgehalten werden. Bis zur endgültigen Eintragung ins Grundbuch veranlasst der Notar eine Auflassungsvormerkung. Diese schützt Sie vor nachträglichen, nicht abgesprochenen Änderungen. Erst nach erfolgter Eintragung sind Sie der neue Eigentümer.

Worauf muss ich bei der Besichtigung einer Immobilie achten?

Besichtigen Sie nach Plan:

  • Lassen Sie sich vor der Besichtigung den Grundriss zuschicken.
  • Notieren Sie sich, was Sie untersuchen und welche Fragen Sie dem Verkäufer stellen wollen.
  • Gehen Sie strukturiert vor, zum Beispiel von außen nach innen und vom Keller zum Dachstuhl.
  • Denken Sie bei Eigentumswohnungen auch an das gemeinschaftliche Eigentum wie Tiefgarage oder Vorgarten.
  • Lassen Sie sich den Gebäude-Energieausweis zeigen.
Wozu benötige ich einen Gebäude-Energieausweis?

Funktion des Energieausweises

Immobilienbesitzer sollen mit einem Energieausweis motiviert werden, durch Modernisierungen den Wert ihres Gebäudes zu steigern. Käufer und Mieter können mit einem Energieausweis die Energie-Effizienz einer Immobilie bundesweit einheitlich beurteilen. Rot steht dabei für einen hohen, grün für einen niedrigen Energieverbrauch. Zudem gibt ein Kennwert (Kilowattstunden pro Quadratmeter und Jahr) den Energiebedarf oder -verbrauch wieder. Der Verbrauch eines modernen Passivhauses liegt bei weniger als 15 kwh/m²a, der eines vor 1977 errichteten Altbaus kann bei über 300 kwh/m²a liegen.

 

Pflicht zum Energieausweis

Die Energie-Einsparverordnung (EnEV) besagt, dass Hauseigentümer von Wohngebäuden bis einschließlich Baujahr 1965 Mietern oder Käufern seit 2008 einen Energieausweis vorlegen müssen. Seit Juli 2009 müssen alle Eigentümer auf Verlangen einen Energieausweis vorlegen.

 

Zwei Varianten des Energieausweises

  • Bedarfsorientierter Ausweis: auf Grundlage des Energieträgers und des Zustandes von Gebäude und Heizung
  • Verbrauchsorientierter Ausweis: auf Grundlage des Energieverbrauchs der vergangenen drei Jahre

 

Gültigkeit und Kosten

Ein Energie-Ausweis ist zehn Jahre gültig und wird nur von Fachleuten ausgestellt, zum Beispiel von Architekten, bestimmten Handwerkern oder Ingenieuren. Da der Gesetzgeber keine Vorgaben zu den Kosten gibt, wird der Preis zwischen Aussteller und Auftraggeber frei verhandelt. Entscheidend sind die Gebäudegröße und der für die Datenerhebung erforderliche Zeitaufwand.

Welche Unterlagen benötige ich für ein Finanzierungsgespräch?

Es ist für alle Beteiligten immer einfacher, wenn Sie bereits alle notwendigen Unterlagen zusammengestellt haben. Idealerweise haben Sie von den Unterlagen bereits Kopien erstellt, die Sie Ihrem Berater aushändigen können. Folgende Unterlagen benötigen Sie:

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass,
  • die letzten drei Gehaltsabrechnungen und die letzte vorliegende Steuererklärung bzw. den letzten vorliegenden Steuerbescheid,
  • Grundbuchauszug, Verkehrswertschätzung, Lageplan, Nachweis über Eigenmittel und Versicherung, Aufstellung der eigenen Einnahmen und Ausgaben,
  • Baugenehmigung, Baupläne und -beschreibung, Verträge mit Architekten bzw. Handwerkern etc. und
  • Fotos vom Objekt.