Sehr geehrter Immobilienkunde/Interessent,
sehr geehrte Immobilienkundin/Interessentin,
gemäß Geldwäschegesetz sind wir als Makler verpflichtet, die Identität unserer Kunden festzustellen. Das geschieht dadurch, dass wir uns Ihren Personalausweis zeigen lassen (bei Firmen: Handelsregisterauszug/Gesellschaftsvertrag), die Daten notieren und für 5 Jahre aufbewahren. Nach § 4 Abs. 6 GWG sind Sie als Kunde verpflichtet, uns hierbei zu unterstützen indem Sie uns Ihren Ausweis (bzw. Handelsregisterauszug/Gesellschaftsvertrag) vorlegen.
Mit freundlichen Grüßen,
Ihre Makler der Volksbank Löbau-Zittau eG
wichtiger aktueller Hinweis
Ihre Ansprechpartner
- Antje Hollmann
- VR-Immobilien
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